1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten für alle mit der Hermann Souvenir GmbH abgeschlossenen Verträge über Angebote, Lieferungen und Leistungen. Weiters gelten die AGB für alle Auftragserweiterungen und Folgeaufträge.
1.2. Anderslautende Bedingungen sind für die Hermann Souvenir GmbH nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden. Das gilt auch für den Fall, dass der/die VertragspartnerIn auf seine/ ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
1.3. Mündliche Vereinbarungen, die für die Hermann Souvenir GmbH zusätzliche Verpflichtungen enthalten, sind nur dann bindend, wenn sie von der Hermann Souvenir GmbH schriftlich bestätigt werden.
2.1. Angebote werden nur schriftlich erstellt und sind stets freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich durch Befristung als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2. Der Auftragsgegenstand samt sämtlichen Spezifikationen ergibt sich aus dem von der Hermann Souvenir GmbH gelegten Anbot. Sämtliche technischen Unterlagen einschließlich Leistungsverzeichnisse bleiben geistiges Eigentum der Hermann Souvenir GmbH und dürfen nicht anderwärtig oder an Dritte weitergegeben werden.
2.3. Änderungen und/oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Hermann Souvenir GmbH. Bei vor Ort (Erfüllungsort / Leistungsort) kurzfristig erteilten Zusatzaufträgen ist die mündliche Bestellung für den/die AuftraggeberIn bindend.
2.4. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des/der Auftraggebers/Auftraggeberin einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem/der AuftraggeberIn verrechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Musteranfertigungen, Probeandrucken, die vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
2.5. Überschreitungen des Angebotes, die durch Änderungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin bewirkt werden, gelten vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin auch ohne Benachrichtigung durch die Hermann Souvenir GmbH als genehmigt. Der/die AuftraggeberIn verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht. Für Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht ein Anspruch auf angemessenes Entgelt.
2.6. Die Hermann Souvenir GmbH ist nicht verpflichtet, die Festlegungen in der Bestellung des Auftraggebers/der Auftraggeberin auf sachliche und technische Richtigkeit oder darauf zu überprüfen, ob das Vertragsprodukt für den vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin geplanten Verwendungszweck geeignet ist.
3.1. Die Hermann Souvenir GmbH kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von der Auftragsfertigung (Leistungserbringung/Auftrag) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
3.2. Trifft den/die AuftraggeberIn ein Verschulden an der Vertragsauflösung, ist der/die AuftraggeberIn verpflichtet, der Hermann Souvenir GmbH den entstandenen Schaden, mindestens jedoch 25 % der vereinbarten Auftragssumme, binnen acht Tagen zu bezahlen.
3.3. Umfasst der Auftrag wiederkehrende Arbeiten / Dienstleistungen und wurde keine anderslautende Vereinbarung getroffen, ist der Vertrag unbefristet. Diese Verträge können nur durch eine schriftlich eingeschriebene Erklärung von beiden Seiten zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Für den Fall der nicht fristgerechten Kündigung verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
4.1. Die Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer frei Haus. Verpackung, Fracht und Transportversicherungskosten gehen zulasten des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin.
4.2. Die Rechnungen sind entsprechend dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist jedoch sofort fällig, wenn der/die AuftraggeberIn der Hermann Souvenir GmbH gegenüber mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug gerät.
4.3. Die Hermann Souvenir GmbH ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks als Zahlungsmittel zu akzeptieren.
4.4. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen gegenüber der Entgeltforderung der Hermann Souvenir GmbH ist in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, dass der/die AuftraggeberIn zahlungsunfähig geworden ist.
4.5. Bei Zahlungsverzug ist die Hermann Souvenir GmbH ohne Verzicht auf die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe ab Verfalltag bis zum Zahltag sowie die Kosten der Betreibung der Forderung in Rechnung zu stellen. Kommt der/ die AuftraggeberIn trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist die Hermann Souvenir GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig zu stellen und/ oder vom Vertrag zurückzutreten.
4.6. Die Hermann Souvenir GmbH ist berechtigt, bei Änderung der Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarung und/oder einer maßgeblichen Erhöhung der Material- und/oder Energiepreise, die daraus resultierende Preiserhöhung dem/der AuftraggeberIn in Rechnung zu stellen.
4.7. Liegt zwischen Legung des Angebotes durch die Hermann Souvenir GmbH und Auftragsfertigstellung ein Zeitraum von mehr als 90 Tagen, so gelten Preisanpassungen bei höheren Material- und Lohnkosten als ausbedungen.
4.8. Eine Preiserhöhung ist ausgeschlossen, wenn
5.1. Unbeschadet des früheren Gefahrenüberganges behält sich die der Hermann Souvenir GmbH bis zur vollständigen Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin das Eigentumsrecht am Vertragsprodukt vor.
5.2. Die Hermann Souvenir GmbH ist berechtigt, am Vertragsprodukt ihr Eigentum äußerlich kenntlich zu machen. Der/die AuftraggeberIn hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der/ die AuftraggeberIn gehalten, das Eigentumsrecht der Hermann Souvenir GmbH geltend zu machen und diese unverzüglich zu verständigen.
5.3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Hermann Souvenir GmbH berechtigt, neben dem Entgelt auch die Herausgabe der Vertragsprodukte auf Kosten des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu verlangen und hat das Recht zur Rückholung der Vertragsprodukte an den Übergabeort auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
5.4. Die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Hermann Souvenir GmbH gestattet.
5.5. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch aufrecht, wenn die Lieferung oder Teile daraus eingebaut, verändert oder weiterverarbeitet werden.
5.6. An allen Rohmaterialien jeder Art, Fertigungsmitteln, Bestandteilen, die der Hermann Souvenir GmbH vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin selbst oder mit dessen Willen von dritten Personen übergeben worden sind, hat die Hermann Souvenir GmbH hinsichtlich sämtlicher Forderungen gegen den/die AuftraggeberIn ein Pfandrecht.
5.7. Der/die AuftraggeberIn hat der Hermann Souvenir GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die unter 5.1. – 5.6. genannten Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Produkte entstehen.
6.1. Lieferungen / Versand erfolgen grundsätzlich frei Haus und Gefahr des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin.
6.2. Liefertermine / Lieferfristen sind ausschließlich dann verbindlich, wenn sie von der Hermann Souvenir GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Werden die vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin beizustellenden oder über seine Anweisung von Dritten zu beschaffenden Rohmaterialien und/oder Bestandteile nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Qualität geliefert, ist die Hermann Souvenir GmbH berechtigt, nach vorheriger Information des Auftraggebers/der Auftraggeberin die Fertigstellungstermine und/oder Lieferfristen angemessen zu verlängern und gibt dem/der AuftraggeberIn den voraussichtlichen Fertigstellungstermin bekannt. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt oder von für die Hermann Souvenir GmbH nicht vorhersehbaren Verzögerungen, wie Maschinendefekte, Arbeitseinstellungen oder Lieferschwierigkeiten von Sublieferanten.
6.3. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder die Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, wenn der Hermann Souvenir GmbH nicht krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
6.4. Wenn in der Bestellung und/oder Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich die stückgenaue Produktion vereinbart ist, ist die Hermann Souvenir GmbH berechtigt, die Produktionsschwankungen an den/die AuftraggeberIn weiterzugeben und von der in der Bestellung angegebenen Liefermenge bis zu 10 % nach oben oder unten abzuweichen. Berechnet wird die gelieferte Menge.
7.1. Die Hermann Souvenir GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für eine sach- und fachgerechte Leistung. Die Haftung für Schäden verursacht durch die Hermann Souvenir GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für schlicht, grobe und leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Hermann Souvenir GmbH sind ausgeschlossen. Die Summe der Haftung ist mit 10 % der Nettoauftragssumme beschränkt.
7.2. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, die Lieferung sofort nach Anlieferung eingehend zu untersuchen. Allfällige Mängel der Vertragsprodukte sind unmittelbar, maximal jedoch binnen 10 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen und ist der festgestellte Mangel exakt und nachvollziehbar zu beschreiben bzw. deutlich zu kennzeichnen; anderenfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auf diesbezügliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verzichtet wird bzw. diese als erloschen gelten. Maßgeblich ist der Tag des Einlangens der allfälligen Mängelrüge bei der Hermann Souvenir GmbH.
7.3. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen.
7.4. Die Gefahr von Fehlern nach schriftlichen Freigabeerklärungen, insbesondere nach Prüfung von Referenzmustern, Imprimaturen durch den/die AuftraggeberIn gehen auf diesen über. Bei Beistellung von Ausführungsunterlagen durch den/die AuftraggeberIn haftet die Hermann Souvenir GmbH nicht für deren Richtigkeit, sondern nur für eine ordnungsgemäße Ausführung gemäß den Angaben.
7.5. Natürlicher Verschleiß, sachwidrige Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme, Nachlässigkeit und Änderungen ohne Genehmigung der Hermann Souvenir GmbH schließen eine Gewährleistung aus.
7.6. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
7.7. In allen Fällen der Gewährleistung kann sich die Hermann Souvenir GmbH von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder Preisminderung dadurch befreien, dass die Hermann Souvenir GmbH in angemessener Frist die mangelhafte Sache in eine mängelfreie austauscht oder im Falle eines Preisminderungsanspruches in angemessener Frist in einer für den/die AuftraggeberIn zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt oder das Fehlende nachträgt.
7.8. Eine allfällige Mängelbehebung ist von der Hermann Souvenir GmbH durchzuführen. Im Einzelfall kann eine Mängelbehebung durch den/die AuftraggeberIn oder durch Dritte erfolgen, wenn im Vorhinein die schriftliche Zustimmung von der Hermann Souvenir GmbH eingeholt wird. Für den Fall, dass der Mangel vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin selbst behoben wird oder durch einen Dritten, ohne dass die entsprechende schriftliche Zustimmung von der Hermann Souvenir GmbH eingeholt wird, hat der/ die AuftraggeberIn die Mangelbehebungskosten selbst zu tragen.
7.9. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung und nicht zur Zurückbehaltung der Zahlung.
7.10. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Mustern, Bildern, Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
7.11. Hermann Souvenir GmbH haftet nicht für die Datensicherung bereitgestellter Datenträger.
8.1 Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die Hermann Souvenir GmbH haftet nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit.
8.2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet die Hermann Souvenir GmbH nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit.
8.3. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der/die AuftraggeberIn die Versicherung selbst zu besorgen.
8.4. Der/die AuftraggeberIn ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die vertragsmäßige Annahme hätte erfolgen sollen. Der Gefahrenübergang auf den/die AuftraggeberIn erfolgt gemäß 5.1. mit Übergabe an den/die VersenderIn. Für Beschädigungen oder Verluste während des Transportes haftet die Hermann Souvenir GmbH nicht.
8.5. Die Hermann Souvenir GmbH ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers/der Auftraggeberin selbst zu lagern oder bei einer Spedition einzulagern.
9.1. Die Hermann Souvenir GmbH als Unternehmen ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung trifft keine Verpflichtung, die vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin erteilten Anweisungen, beigestellten technischen Zeichnungen und technischen Vorgaben sowie Beschreibungen und Qualifikationen der zu verwendenden Rohmaterialien und Bestandteile einer Prüfung auf Eignung für den vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin gewünschten Verwendungszweck des Vertragsproduktes zu unterziehen.
Rohmaterialien und Bestandteile, die vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin geliefert werden, werden von der Hermann Souvenir GmbH nur auf Menge und offenkundige Mängel überprüft.
Alle vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin beizustellenden Rohmaterialien und Bestandteile sind frei Haus an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse der Hermann Souvenir GmbH auf Kosten und Risiko des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu liefern.
9.2. Werden Rohmaterialien und Bestandteile auftragsgemäß von der Hermann Souvenir GmbH beschafft, obliegt die übliche Wareneingangskontrolle der Hermann Souvenir GmbH; hat der/die AuftraggeberIn den Lieferanten/ die Lieferantin selbst bestimmt, erfolgt die Wareneingangskontrolle nach den mit der Hermann Souvenir GmbH vereinbarten Vorgaben des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
9.3. Wenn der/die AuftraggeberIn zur Auftragsabwicklung Maschinen und/oder Geräte beistellt, haftet er dafür, dass diese den einschlägigen Schutzvorschriften entsprechen und die erforderliche Dokumentation vorhanden ist.
9.4. Bei Datenübertragungen hat der/die AuftraggeberIn vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem/der AuftraggeberIn. Die Hermann Souvenir GmbH ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
10.1. Der/die AuftraggeberIn haftet allein, wenn durch die Ausführung seines/ihres Auftrages Rechte – insbesondere Urheberrechte Dritter – verletzt werden. Der/die AuftraggeberIn wird die Hermann Souvenir GmbH, für den Fall, dass diese/r wegen Rechtsverletzungen von Dritten in Anspruch genommen wird, schad- und klaglos halten.
10.2. Sofern Daten, Bilder, Darstellung, usw. von der Hermann Souvenir GmbH zur Verfügung gestellt werden, ist der/die AuftraggeberIn lediglich berechtigt, diese im Rahmen der Verwendung der von der Hermann Souvenir GmbH hergestellten Waren zu nutzen. Eine anderweitige Nutzung – etwa in einem anderen Medium – ist untersagt, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Hermann Souvenir GmbH vorliegt.
11.1. Mit dem Punkt „Datenschutzinformation“ unterrichtet die Hermann Souvenir GmbH den/die AuftraggeberIn über:
Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten;
11.2. Der/die AuftraggeberIn erteilt seine „Datenschutzrechtliche Einwilligung“ zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten (siehe Punkt 13.).
Die Hermann Souvenir GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin nur mit dessen/deren Einwilligung oder Bestellung zu den mit ihm/ihr vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages über Lieferungen und Leistungen erforderlich sind oder die der Hermann Souvenir GmbH freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, somit alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, wie Name, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, Sozialversicherungsnummer, Videos, Fotos, Stimmaufnahmen sowie biometrische Daten.
Der/die AuftraggeberIn hat als VertragspartnerIn und betroffene Person jederzeit das Recht auf Auskunft über seine/ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und EmpfängerInnen und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten. Im Fall, dass sich Änderungen der persönlichen Daten ergeben, ersuchen den/die AuftraggeberIn um entsprechende Mitteilung.
Der/die AuftraggeberIn hat jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung seiner/ ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Die Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, kann an die in Punkt 13.8 dieser Erklärung angeführte Adresse gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.
Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die der/die AuftraggeberIn der Hermann Souvenir GmbH über das Internet bekannt gibt, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden. Es ist zu beachten, dass die Hermann Souvenir GmbH daher keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von der Hermann Souvenir GmbH verursachter Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte übernimmt (z.B. Hackangriff auf E-Mail-Account bzw. Telefon, Abfangen von Faxen).
Die Hermann Souvenir GmbH wird die ihr zur Verfügung gestellten Daten nicht für andere Zwecke als die durch den Vertrag über Lieferungen und Leistungen oder durch die Einwilligung des Auftraggebers/der Auftraggeberin oder sonst durch eine Bestimmung im Einklang mit der durch die DSGVO gedeckten Zwecke verarbeiten. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung für statistische Zwecke, sofern die zur Verfügung gestellten Daten anonymisiert wurden.
Zur Erfüllung des Auftrages ist es auch erforderlich, die Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin an Dritte (z.B. HandelsvertreterInnen, LogistikpartnerInnen etc.) weiterzuleiten. Eine Weiterleitung der Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insb. zur Erfüllung des Auftrags oder aufgrund der vorherigen Einwilligung des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
Manche der oben genannten EmpfängerInnen der personenbezogenen Daten befinden sich außerhalb von Österreich oder verarbeiten dort die personenbezogenen Daten des Auftraggebers/der AuftraggeberIn. Das Datenschutzniveau in anderen Ländern entspricht unter Umständen nicht dem Österreichs. Die Hermann Souvenir GmbH übermittelt die personenbezogenen Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin jedoch nur in Länder, für welche die EU-Kommission entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen oder sie setzt Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass alle EmpfängerInnen ein angemessenes Datenschutzniveau haben.
Die Hermann Souvenir GmbH ist bemüht sicherzustellen, dass Datenpannen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls unverzüglich dem/der AuftraggeberIn bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Einbezug der jeweiligen Datenkategorien, die betroffen sind, gemeldet werden.
Die Hermann Souvenir GmbH wird Daten nicht länger aufbewahren als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.
Der Schutz der Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin ist der Hermann Souvenir GmbH besonders wichtig. Unter den unten angeführten Kontaktdaten ist jederzeit jemand für Fragen, die Durchführung der Betroffenenrechte oder Widerrufe erreichbar.
E-Mail: service@hermann-souvenir.at, Telefon: +43 (0) 662 / 909147
Adresse: Saalachstraße 13/ 5020 Salzburg
Der/die AuftraggeberIn stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Auftraggebers/der Auftraggeberin, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditdaten, UID Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Auftraggebers/der Auftraggeberin, zur KundInnenzufriedenheitsbefragung, zum Vertrieb (HandelsvertreterInnen, LogistikpartnerInnen) für die Erstellung von Statistiken, zum Zwecke der Bonitätsprüfung sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Geburtstagsgrüßen, Werbeprospekten und Newsletter (im Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zweck des Hinweises auf die zum Auftraggeber/zur Auftraggeberin bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die oben unter Punkt 12.8 angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
14.1. Rechtliche Unwirksamkeit eines Teils dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültige Fassung der AGB.
14.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird zwischen den Vertragsparteien bei allen sich aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.
14.3. Auf das vorliegende Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen sowie Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anzuwenden
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Adresse
Hermann Souvenir GmbH
Saalachstraße 13
5020 Salzburg
AUSTRIA
Tel +43 662 909147
service@hermann-souvenir.at
www.hermann-souvenir.at
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